Steuernews für Ärzte

Was muss in einer Rechnung stehen?

Das Recht auf Vorsteuerabzug steht dem Käufer nur dann zu, wenn die Rechnung alle gesetzlichen Rechnungsmerkmale aufweist.

Als Empfänger der Rechnungen müssen Sie daher bei eingehenden Rechnungen prüfen, ob die erforderlichen Merkmale angeführt sind.

Diese sind:

Kleinbetragsrechnungen

Eine Sonderregelung gibt es für die sogenannten Kleinbetragsrechnungen. Das sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 150,00 inkl. USt nicht übersteigt. Diese Grenze wird nun mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 auf € 400,00 erhöht werden. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses lag der Beschluss im Finanzausschuss vor, nicht jedoch die Abstimmung im Nationalrat.

Kleinbetragsrechnungen müssen nachstehende Angaben aufweisen:

Stand: 06. Februar 2014

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