Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Steuernews für Klienten

Wie lauten Ihre guten Vorsätze für Ihr Unternehmen?

Illustration

Der Jahreswechsel ist traditionell die Zeit der guten Vorsätze. Im Jänner sind Fitnessstudios gut besucht und viele versuchen, ihr privates Rauchverbot umzusetzen.

Was haben Sie sich für Ihr Unternehmen vorgenommen?

Wurde mit der Unternehmensplanung im alten Jahr noch nicht begonnen, so ist es nun höchste Zeit. Konkrete Überlegungen können sein:

  • Welche Produkte sollen forciert werden?
  • Welche Investitionen werden dieses Jahr notwendig sein?
  • Passt die Qualifikation des Teams zu diesen Plänen?
  • Wie viel Umsatz braucht das Unternehmen, um die Kosten zu decken?
  • Wie regle ich meine Nachfolge?

Setzen Sie sich mit Ihren Führungskräften zusammen und erarbeiten Sie gemeinsam aus den Erkenntnissen, die Sie im Vorjahr gemacht haben, die Vorgaben für das Jahr 2020. Was sind die neuen Trends und wie wird sich der Markt entwickeln? Gehen Sie Ihre langfristigen Unternehmensentwicklungspläne durch und nehmen Sie eventuell Anpassungen vor.

Das Wichtigste dabei ist jedoch, sich erreichbare konkrete Ziele zu setzen und diese auch umzusetzen. Werden die Ziele in Planzahlen übersetzt, so kann deren Erreichung mit einem monatlichen Controlling genau überwacht werden. Bei Abweichungen können Sie sofort gegensteuern.

Stand: 19. Dezember 2019

Bild: maxsim - Fotolia.com

Kanzleimarketing